
Deutsch-ukrainisches Workshop
zum umfassenden Verstehen von Grundrechten
als Schritt zur Entschärfung von Konflikten
(20. – 21. Oktober 2015)
Im Rahmen des DAAD Programms Konfliktprävention und Dialog mit den Zivilgesellschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft
Veranstaltungsort: Nationale Taras-Schewtschenko-Universität Kiew, Kiew, Wolodymyrska-Str. 60, Raum 204
Man würze, wie man will, mit Widerspruch die Rede:
Wird Würze nur nicht Kost und Widerspruch nicht Fehde.
G.E. Lessing, 1729 – 1781
Konflikte gibt es immer in einer Gesellschaft, wenn sich jede Seite aber vollkommen im Recht fühlt, wird die Diskussion und ein Kompromiss schwierig und die Bereitschaft, sich mit allen Mitteln durchzusetzen, wächst zu gefährlichen Dimensionen an. Eine solche Situation wird verschärft, wenn jeder/jede der Beteiligten durch ein stark punktuelles Verständnis seiner/ihrer Grundrechte meint, ausschließlich er/sie hätte die Verfassung auf seiner/ihrer Seite.
Diese punktuelle Sicht auf die Verfassung ist aber die übliche in der Ukraine; der Grund für diese Situation ist die lange Zeit der Marginalisierung der Verfassung im politischen und gesellschaftlichen Leben das das eher sporadische Interesse an der Verfassung. Die Folge ist dieser punktuelle, von den eigenen Interessen gesteuerte Blick auf den Text des passenden Artikels, wobei eben die anderen Rechte und eigenen Pflichten übersehen werden.
Daher sollen in einem Planspiel einige plastische Fälle des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in die Diskussion eingeführt werden; es gibt eine Reihe solcher Fälle, die sich großer Beliebtheit in Diskussionen zu verfassungsrechtlichen Themen erfreuen. Dabei soll von den Leitern des Planspiels, Prof. Dr. Mann (Göttingen) und Prof. Dr. Melnyk (Kiew), im Verlauf der Diskussion den Kontrahenten die Argumente, die im Zusammenhang mit dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt in der Presse zu lesen waren und vor allem die Begründungen des Gerichts vorgestellt werden. Hierzu sollen moderne Präsentationstechniken, nach Möglichkeit auch Videomaterial, z.B. Interviews, Redebeiträge usw. und hand-outs zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung eine Übersetzung der wesentlichen Teile der (oder die gesamten) Entscheidungen.
Hinsichtlich der Grundrechte wird an die Meinungs- und Pressefreiheit und das Versammlungsrecht als Schwerpunkte gedacht.
Das Ziel ist es, die Wechselwirkungen der Grundrechte, den Gedanken der optimalen Wirkung aller beteiligten Rechte nahe zu bringen und die Teilnehmer (Vertreter der Zivilgesellschaft) für einen anderen Blick auf die Grundrechte zu sensibilisieren.
TEILNAHME
Bitte kurzes Motivationsschreiben auf Ukrainisch oder Russisch an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bitte in cc an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Reisekosten und Unterkunft für angereiste TeilnehmerInnen werden vom DAAD übernommen.
Zeitplan
- 20.10.2015 – Workshop für Versammlungsrecht (4 Unterrichtsstunden á 90 min.mit einer Kaffee- und einer Mittagspause)
- 21.10.2015 – Workshop für Wortfreiheit (4 Unterrichtsstunden á 90 min.mit einer Kaffee- und einer Mittagspause)